Informationen zum Energiepass

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Der Energiepass für Altbauten wird ab 2008 Pflicht

Nach langen politischen Wendungen wurde der Energiebedarfsausweis für Bestandsbauten nun am 25.4.2007 von der Bundesregierung endgültig auf den Weg gebracht.

Bundesbauminister Tiefensee erklärte hierzu: "Mit der geplanten Änderung der Energieeinsparverordnung betreten wir Neuland. Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Kosten sie für Heizung und Warmwasser zu erwarten haben. Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil."

Es gibt zwei Arten des Energiebedarfsausweises, den verbrauchsorientierten, in dem der tatsächlich entstandene Energieverbrauch dokumentiert wird, und den bedarfsorientierten Energiepass, dieser wird nach einer technischen Beurteilung der Bausubstanz erstellt, und ist mit der enthaltenen Energieberatung und Vorschlägen zur energetischen Sanierung ein Anfang für das lukrative Einsparen der immer teurer werdenden Brennstoffe.

Ab dem 1.1.2008 müssen bei Nutzerwechsel (Mieterwechsel, Verkauf) für alle Wohnhäuser bis einschließlich Baujahr 1965 Energiepässe vorgelegt werden, für jüngere Wohnhäuser dann ab 1.7.2008. Nichtwohngebäude (z.B.: Läden, Büros Werkstätten) werden ab dem 1.1.2009 in die Pflicht genommen.

Für die Eigentümer und Vermieter von Wohnanlagen mit mehr als 4 Einheiten besteht ein Wahlrecht zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energiebedarfsausweis.

Ebenso ist dies für kleinere Wohnhäuser bis zu vier Einheiten der Fall, soweit sie auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht worden sind, und für Nichtwohngebäude.

Für Häuser, die vor 1977 errichtet wurden, und die nicht auf dem entsprechenden Stand sind, ist der bedarfsorientierte Ausweis verpflichtend vorgeschrieben.

Allerdings besteht übergangsweise bis 31.12.07 für alle die Möglichkeit, zwischen den beiden Varianten zu wählen, und die Laufzeit der von den anerkannten Energieberatern ausgestellten Ausweise beträgt 10 Jahre.

Zur Ausstellung befugt sind bauvorlageberechtigte Personen, Architekten und Ingenieure, sowie Handwerksmeister entsprechender Gewerke und Fachpersonal aus dem Baustoffhandel mit Zusatzausbildung, diese Personen legen Ihnen ihren Nachweis der Befähigung gern vor.

Der Energiepass ermöglicht es, (wie auch die Angaben zu neuen Elektrogeräten), den Energiebedarf, und somit die Nebenkosten eines Hauses, bzw. einer Wohnung recht genau vorherzusagen, somit ist Sicherheit für die Vermieter und Mieter gegeben, die mit diesen Kosten planen können.

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Daran anknüpfen sollte dann die Umsetzung der berechneten Energiesparmaßnahmen, z.B.: Wärmedämm-Verbundsystem, Verdämmung der letzten Decke, Zwischen- oder Aufsparrendämmung, neue Fenster und Haustüren, so dass der Energieverbrauch und damit auch die Nebenkosten sinken.

Hierzu können Sie mit Hilfe Ihres Energieberaters Mittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bremer modernisieren oder der BAFA als zinsverbilligte Kredite oder Zuschüsse beantragen. Da diese aber ständig im Umbruch sind, kann hierzu nur tagaktuell nach dem Erstgespräch eine Auskunft eingeholt werden.